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Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen rund um das Thema Buchhaltung, sowie Lohnbuchhaltung

 

Archivierung von Kassenzetteln aus Thermopapier  

Grundsätzlich müssen alle Belege 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei Kassenzetteln, die auf Thermopapier erstellt wurden, ergibt sich aber ein Problem. Nach spätestens 2 Jahren sind die Thermobelege ausgeblichen und unleserlich. Bei einer Betriebsprüfung nach beispielweise 4 Jahren, kann es im Fall von nun unleserlichen Kassenbelegen zu einem versagen des Vorsteuerabzugs und zu einer Kürzung der Betriebsausgaben kommen.  

Um dies zu vermeiden, sollten alle Thermobeleg nach erhalt auf Normalpapier kopiert werden und zusammen mit dem Originalbeleg archiviert werden. Alternativ kann der Beleg auch gescannt werden und dann elektronisch archiviert werden. Bei der elektronischen Archivierung sind die besonderen Vorschriften hierfür zu beachten. 

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